Re: Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

Andrea W., Tuesday, 05.04.2005, 11:40 (vor 6965 Tagen) @ barbara

Hallo Barbara,
ich glaube kaum, dass Du als Bereichsleitung eine leitende Angestellte bist. Oder hast Du evtl. den gesamten Pflegedienst des Hauses unter Dir. Es müßte ja eigentlich aus Deinem Arbeitsvertrag hervorgehen, ob Du eine leitende Angestellte bist oder ganz normal dem geltenden Tarif unterliegst. Stationsleitungen oder Abteilungsleitungen haben zwar eine leitende Position, was aber noch lange nicht unter dem Begriff leitende Angestellte fällt! Nicht einmal ein Chefarzt ist leitender Angestellter!!Aber die Sache wird sich beim GEricht ja problemlos klären lassen.
Darüberhinaus hat ja wohl der Betriebsrat die Wahl der SChwerbehindertenvertretung eingeleitet. Da hätte der doch auch schon prüfen müssen, wer sich zur Wahl stellen darf und wer nicht>
Selbstverständlich hast ein Anrecht auf TEilnahme an BR-Sitzungen wie auch Monatsgesprächen und sonstigen Ausschüssen. Und - was soll die Drohung mit der Kündigung> Das ist ja dümmlich und der ARbeitgeber wird sich eine schöne Watschen beim ARbeitsgericht abholen müssen. Auf die schnelle kann ich Dir jetzt auch nichts mehr raten, sondern Dir nur ein gutes Rückgrat und viel Glück wünschen und hoffen, dass Du in Zukunft vom BR auch entsprechende Rückdeckung bekommst.
Gruß Andrea


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