Arbeitsplätze für / von Schwerbehinderten (Einstellung)

DoSto, Sunday, 13.12.2009, 18:56 (vor 5266 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage zur Besetzung von Arbeitsplätzen mit Schwerbehinderten Menschen.

Wenn ein schwerbehinderter Beschäftigter von seinem Arbeitsplatz aufgrund von Umstrukturierungen im Betrieb auf einen anderen, gleichwertigen Arbeitsplatz wechselt, muss die SBV einbezogen werden>

Wenn ein gleichgestellter Beschäftigter auch aufgrund von betrieblichen Umstrukturierungen von seinem Arbeitsplatz versetzt werden soll - evtl. auf einen niedriger dotierten Arbeitsplatz - muss die SBV einbezogen werden>

Wie wird in beiden Fällen der Begriff Pflichtarbeitsplatz behandelt>

Wann ist der Arbeitsplatz eines Schwerbehinderten Beschäftigten ein Pflichtarbeitsplatz> Besteht eine Verpflichtung, den Schwerbehinderten-Arbeitsplatz eines Schwerbehinderten Beschäftigten, der wechselt, dort wieder als solchen zu benennen und auzuschreiben> Oder wechselt der Arbeitsplatz mit dem Schwerbehinderten automatisch>

Ich hoffe, ich habe nicht zu sehr Verwirrung gestiftet - brauche selbst Klarheit hier! Vielleicht kann Jemand mir helfen, das zu entwirren - Danke!

LG DoSto

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DoSto


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