Arbeitsplätze für / von Schwerbehinderten (Einstellung)
Hallo - noch eine Frage zu oben:
Kann der Arbeitgeber die Schwerbehinderten Beschäftigten, ohne die IV bzw. SBV zu informieren, frisch und fröhlich versetzen> Müssen die Stellen alle ausgeschrieben werden> Muss die SBV - sobald es mindestens einen Schwerbehinderten Beschäftigten betrifft - bei allen Versetzungen hinzugezogen werden>
Was - wenn ja - und der AG tut nichts dergleichen>
Gruß DoSto
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DoSto