Arbeitsplätze für / von Schwerbehinderten (Einstellung)

DoSto, Sunday, 13.12.2009, 19:00 (vor 5267 Tagen) @ DoSto

Hallo - noch eine Frage zu oben:

Kann der Arbeitgeber die Schwerbehinderten Beschäftigten, ohne die IV bzw. SBV zu informieren, frisch und fröhlich versetzen> Müssen die Stellen alle ausgeschrieben werden> Muss die SBV - sobald es mindestens einen Schwerbehinderten Beschäftigten betrifft - bei allen Versetzungen hinzugezogen werden>

Was - wenn ja - und der AG tut nichts dergleichen>

Gruß DoSto

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DoSto


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