Arbeitsplätze für / von Schwerbehinderten (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 13.12.2009, 19:28 (vor 5267 Tagen) @ DoSto

» Hallo - noch eine Frage zu oben:
»
» Kann der Arbeitgeber die Schwerbehinderten Beschäftigten, ohne die IV bzw.
» SBV zu informieren, frisch und fröhlich versetzen>

Nein, gem. § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX
Müssen die Stellen alle
» ausgeschrieben werden> Muss die SBV - sobald es mindestens einen
» Schwerbehinderten Beschäftigten betrifft - bei allen Versetzungen
» hinzugezogen werden>

Klar doch, wegen § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX
»
» Was - wenn ja - und der AG tut nichts dergleichen>
»
Maßnahme aussetzen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX (schriftlich und nachweisbar) und Beteiligung verlangen. AG und insbesondere seinen Beauftragten gem. § 98 SGB IX auf die möglichen Konsequenzen des § 156 Abs. 1 Nr. 9 SGB IX hinweisen. Falls AG trotz Aufforderung nicht kooperiert, evtl. Feststellungsklage gem. § 2a Abs. 1 Nr 3a ArbGG einreichen.

Aber einen Gesetzestext (SGB IX) hast Du schon > Vielleicht sogar einen Kommentar >>>
» Gruß DoSto

&Tschüß
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang


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