Teil-Freistellung (Freistellung)

SGBIX, NRW, Tuesday, 09.02.2010, 15:02 (vor 5200 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

sorry, aber ich muß diesen Beitrag nochmal öffnen....:-(

» Prüfen kannst/ solltest Du auch die Möglichkeiten der Einbindung der
» Stellis.


Da ich über 100 Außenstellen, in dem sb MA arbeiten bundesweit betreue, habe ich versucht meine Stellvertretung mit einzubinden.

Wir haben uns über unseren Anwalt erkundigt, da ich es auch unverantwortlich finde, alleine die Außenstellen bundesweit zu besuchen, dass er mit mir diese Rundreise macht. Auf Grund des Ein-Mann-Mandats ist es lt Anwalt nicht möglich. So kann ich mich wochenlang auf den Weg machen und alleine die Außenstellen besuchen. Ich finde es unverantwortlich..... Hinzu kommt ich habe noch keine Freistellung. Auch wenn das Gesetz es so vorgibt.

Meine Frage:

Wenn ich meine Stellvertretung nicht in meine Arbeiten mit einbinden kann, wozu ist eine Stellvertretung denn da>
Denn, wenn ich auch einen Tag mal nicht da bin, verweist meine Stellvertretung immer auf die Zeit, wenn ich dann wieder da bin. Da passiert nix :-|

Ich freu mich auf Hilfe von Euch

Gruß SGBIX


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