Teil-Freistellung (Freistellung)

hackenberger, Sunday, 06.09.2009, 19:47 (vor 5356 Tagen) @ SGBIX

Hallo "SGBIX",

Du bist nun ja das erste Mal dabei, daher erst einmal willkommen hier! :flower:

Gleich auf Deine erste Frage, eine "alte" Antwort von mir. Bitte nutze wie ich immer wieder bitte, die Suchfunktion mit dem [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=freistellung]Suchbegriff "Freistellung"[/link]. Sowie schaue Dir auch einmal die Beiträge unter A-T zum Stichwort "Freistellung" an.

Ich denke, dass diese viele Deiner Fragen beantworten, da dieses Thema ja schon sehr oft hier als solches behandelt wurde. Sollte es dann doch Fragen geben, nenne uns diese bitte. Wir versuchen dann unser Bestes Dir diese sinnhaft zu beantworten.

Ob Du letztlich für Dich eine Freistellungsregelung in Anspruch nimmst, bleibt aber Deine Entscheidung. Bendenle nur, Du hast mit dem Mandat auch Pflichten übernommen gegenüber Deinen Wählern.

Prüfen kannst/ solltest Du auch die Möglichkeiten der Einbindung der Stellis.

Ach ja, Danke für das Lob im Namen aller Teilnehmer.


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