Teil-Freistellung (Freistellung)

SGBIX, NRW, Sunday, 06.09.2009, 19:35 (vor 5355 Tagen)

Hallo zusammen,

nach langer Überlegung habe ich mich nun doch entschlossen, an diesem Forum teilzunehmen.
Als Gast habe ich mir schon so einige Tipps und Informationen "geklaut";-)

Ihr seid Klasse!!!!!!

Meine Aufgaben als SBV/GSBV macht mir riesig Spaß und ich bekomme auch viel positives Feedbeck

Nun brauche ich aber Euren Rat......

Ich habe als SBV/GSBV mehr als 100 SB MA und einige LZK zu betreuen.
Hinzu kommt, dass die MA bundesweit verstreut sind und die SB/LZK MA Zahl wächst. Zu meiner eigentlichen Arbeit komme ich nicht wirklich mehr. Eine Freistellung greift erst ab 200 SB MA. Theoretisch wäre ja bei mehr als 100 SB MA eine halbe Freistellung möglich, oder>

Meine Frage
Wäre es ratsam über eine halbe Freistellung anzudenken>
Ich würde es auch bei 200 SB MA mit einer halben Freistellung versuchen, denn meinen Job möchte ich nie ganz aufgeben.

Ganz ehrlich, man weiß ja nie was kommt......

Wie denkt Ihr darüber>

Noch eine schönen Sonntag Abend wünscht Euch

SGBIX


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