Teil-Freistellung (Freistellung)

hackenberger, Wednesday, 10.02.2010, 13:38 (vor 5198 Tagen) @ SGBIX

Hallo SGB IX,

» na gut, dann muss ich es so akzeptieren... Ganz ehrlich, es fällt mir
» schwer.
» Aaaaber, ich werde etwas ausarbeiten und dem AG vorlegen.
Ja, solltest Du tun. Lasse uns über den weiteren Verlauf wissen.

» Eigentlich habe ich gedacht, wenn ich als SBV unterwegs bin, übernimmt der
» Stelli die Arbeiten, die für die SBV an dem Tag anfallen in Vertretung
Ja, so ist es auch, wenn Termine anfallen, z.B. BR-Sitzungen usw. Dann ist sie im Rahmen der Verhinderungsvertretung, wegen zwei zeitgleicher Termine aktiv und im Mandat.

Nicht aber für "normale" Büroarbeiten der SchwbV und Sprechstunden, denn diese lassen sich verschieben.

» So ist es aber nicht bei uns.....
Dann sollte man es mit Hinweis auf das Gesetz ändern. Aber auch nur in dem gesetzlich möglichen Rahmen.

Aber: Freistellungsregelungen sind IMMER an die Person (Mensch) gebunden, können also nicht übertragen werden.

Nicht auf andere Stellis übertragen werden können auch gem. § 95 Abs.1 Satz 3, 4. Teilsatz fest zugewiesenen Aufgaben. Wäre in einem solchen Fall der betroffene Stelli z.B. wegen AU/EU nicht anwesend müssen diese Aufgaben vom VPSchwb wahrgenommen werden.


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