Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 17.02.2010, 10:37 (vor 6092 Tagen) @ Andre

Hallo Andre,

grundsätzlich ist gegen solche Gespräche nicht einzuwenden.

Einfach folgende Regelungen einbringen:
§ 95 Abs. 2 SGB IX ist zu beachten, weiter hat die SchwbV ein beratendes Teilnahmerecht und die Themen Behinderung/ Schwerbehinderung stehen unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt vom AG und AN.

Maßnahmen des AG, und solche sollen ja dort besprochen werden, unterliegen ehe dem § 95 Abs. 2 SGB IX.

Letztlich sollte eine Regelung hinein, welche die Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX bestärkt. Also Verabredungen betreffend der Gestalltung des Arbeitsplatzes/ -umfeldes sind für den AG verbindlich.


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