Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch (Allgemeines)
Hallo sedov
§ 82 BetrVG - IV. Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds
...wonach AN in Angelegenheiten ihres Arbeitsrechtsverhältnisses gegenüber dem AG sich den Beistand des BR zunutze machen können.
Kontextlink - Urteile:
Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Personalgesprächen
ArbG Hannover 7 Ca 467/05 vom 27.01.2006
LAG-NIEDERSACHSEN Urteil, 11 Sa 614/06 vom 22.01.2007
Bei uns haben wir "nur" den § 95 Abs. 2 SGB IX und wenn das Beschäftigungsverhältnis bedroht sein könnte, den § 84 Abs. 1 SGB IX. Bedeutet in diesem Fall, dass das Gespräch ewtas mit einer mögichen Gefährdung des Beschäftigungsverhältnis zu tun hat. Darunter fallen z.B. auch Abmahnungen usw.