Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
dieser Einwand ist auf jeden Fall wichtig und ich werde ihn auch anbringen.
Diese Gespräche sollen normalerweise 4-Augen-Gespräche sein. Nur im hoffentlich nie auftretenden Konfliktfall sollen dann ggf. andere Gespräche zusammen mit der Personalvertretung etc. stattfinden.
Bei den Themen Behinderung/ Schwerbehinderung wird der Freiwilligkeitsvorbehalt auch von mir so gesehen und darum geht es bei dieser Frage an sich auch.
Evtl. dem Gespräch folgende Maßnahmen des AG werden u.a. dann auch entsprechend § 95 SGB IX durchgeführt. Da ist der AG hier sehr gewissenhaft!
Mit bestem Gruß
André