Antrag auf Teilfreistellung (Freistellung)

hackenberger, Friday, 05.03.2010, 09:09 (vor 5176 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

zu erst muss ich leider feststellen, dass Du wohl weder die Suchfunktion genutzt hast noch unter A-Z nachgesehen hast. Darum bitten wir doch, so glaube ich auch verständlicher Weise, immer wieder.

Denn gerade das Thema "Freistellung" haben wir nun wirklich sehr intensiv hier behandelt. behandelt unter A-Z mit mehreren Punkten/ Seiten und in sehr sehr vielen Forumsbeiträgen.

Aber Du solltest hier, gerade auch im Interesse der Schwerbehinderten und auch der SchwbV, nicht verschiedene Dinge, Gründe für Freistellungen vermischen. Also nicht Gründe welche nichts mit dem SGB IX und den Aufgaben der SchwbV zu tun haben mit dem Rechtsanspruch auf notwenige Freistellung gem. SGB IX § 96.

Letztlich der Hinweis vom mir noch, der als GSchwbV mit der Unternehmensleitung eine Freistellungsregelung für SchwbV (örtl.) ausgehandelt hat, man findet diese unter A-Z.

Bei einer Anzahl von ca. 30 zu betreuenden Koll. eine Freistellung von 15-20% ist sehr sehr gut. Es ist auch mehr als das Gesetz hier vorsieht. Denn das Gesetz sieht hier keine feste Freistellung vor. Es sieht hier nur das Thema/ Verfahren Ab-/ Anmelden zur Wahrnehmung der Mandatsarbeit vor.


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