Zwangspensionierung (Kündigung)

Günther, Wednesday, 13.04.2005, 14:52 (vor 6962 Tagen) @ Traktor

Hallo,

der § 84 (2) SGB IX gilt auch für Beamte.

Siehe:

http://www.agsv.nrw.de/Aktuelles/Praevention/Download/Pr__vention1/index.html

Hier wird von einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis gesprochen. Somit gilt es ebenso für Beamte.

Erwähnt wird noch ein Urteil zu § 84 (1) SGB IX. Es ging um eine verbeamtete Richterin, schwerbehindert, auf Probe, die entlassen werden sollte. Aber: 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 9. Oktober 2003, AZ: 2M105/03 wurde inzwischen klargestellt, ein Verstoß gegen das Präventionsgebot kann zur formalen Rechtswidrigkeit einer Personalmaßnahme führen.

Gruß
Günther


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