Zwangspensionierung (Kündigung)

hackenberger, Wednesday, 13.04.2005, 16:51 (vor 6962 Tagen) @ Günther

Hallo Günther,

ich habe nicht behauptet, dass der § 84 (2) nicht für Beamte Anwendung findet. Habe ich mich ggf. missverständlich ausgedrückt>:-(

Ob letztlich ein Verwaltungsgericht bei einer Klage eine vorzeitige Zuruhesetzung für rechtswidrig erklärt sofern der § 84 (2) nicht entsprechend beachtet wird muss sich letztlich in einem entsprechenden Klageverfahren klären.

Bei dem erwähnten Urteil schreibst Du ja auch .....ein Verstoß gegen das Präventionsgebot >> KANN << zur formalen Rechtswidrigkeit einer Personalmaßnahme führen.:-(


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