Zwangspensionierung (Kündigung)
Hallo Günther,
ich habe nicht behauptet, dass der § 84 (2) nicht für Beamte Anwendung findet. Habe ich mich ggf. missverständlich ausgedrückt>
Ob letztlich ein Verwaltungsgericht bei einer Klage eine vorzeitige Zuruhesetzung für rechtswidrig erklärt sofern der § 84 (2) nicht entsprechend beachtet wird muss sich letztlich in einem entsprechenden Klageverfahren klären.
Bei dem erwähnten Urteil schreibst Du ja auch .....ein Verstoß gegen das Präventionsgebot >> KANN << zur formalen Rechtswidrigkeit einer Personalmaßnahme führen.