Zwangspensionierung (Kündigung)

Nico Anders @, Wednesday, 14.12.2005, 18:34 (vor 6717 Tagen) @ Claus-Peter Kornalewski

Lieber Kollege,

die meisten Sparkassen in Deutschland haben mit Datum des 1.10.2005 umgestellt von BAT auf TvÖD, der normalerweise eine 6wöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle vorsieht.

Meine diesbezügliche Nachfrage in der Personalabteilung einer Sparkasse ergab, dass bei langjährigen Mitarbeitern/innen, für die ohnehin die "Besitzstandswahrung" in anderen Bereichen bei Schlechterstellung durch Änderungen/Neuerungen greift, auch hier keine Nachteile zu befürchten haben.

Die Auskunft lautete wie folgt: Der Arbeitgeber zahlt zunächst 6 Wochen den Lohn fort und im Anschluß den Differenzbetrag bestehend aus Zuwendung der Kasse und Monatsgehalt netto, so dass sich in den ersten 6 Monaten nach wie vor keine effektiven Abschläge für den AN ergeben sollen.

Ein praktischer Fall unter den o.g. Prämissen war dort jedoch bisher nicht bekannt.

Vielleicht fragen Sie einmal bei Ihrem AG in der Personalabt. nach.

MfG - Nico Anders


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