Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä." (Einstellung)

BirgitKE, Berlin, Wednesday, 14.04.2010, 11:47 (vor 5145 Tagen) @ pit

Hallo Pit,

für mich stellt sich da beim Lesen die Frage, welche Ziele des Schwerbehindertenrechts denn da gemeint sind... und vor allen Dingen, welches Schwerbehindertenrecht >>>

- Erreichung der Pflichtquote > -> dann müssen ja keine Schwebis berücksichtigt werden >

Da hat sich wohl jemand kreativ ausgelebt, aus Angst vorm AGG, weil schlecht informiert oder sich bemüht mal anders zu formulieren... aber für mich ist das eher in die Hose gegangen, weil, was soll sich ein schwerbehinderter Bewerber denn darunter vorstellen >>> Muss derjenige jetzt erst das ganze SGB IX oder welches sonst (>) lesen um hier herauszubekommen, ob er denn überhaupt berücksichtigt wird... >


LG
Birgit

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MfG
Birgit


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