Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä." (Einstellung)

Wolfgang E., Wednesday, 14.04.2010, 18:31 (vor 5145 Tagen) @ pit

» Zusatz: "Schwerbehinderte werden entsprechend den Zielen des Schwerbehindertenrechts berücksichtigt".

Hallo Pit,

in Fürsorgerichtlinien und Fürsorgeerlassen einzelner Bundesländer wie etwa Bayern und Niedersachsen gibt es dazu teils ausdrückliche Regelungen. Die Verwaltungsvorschrift über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg vom 27.01.2005 schweigt sich dazu aus...

Die Rechtsauffassung der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung von 2007 zu geeigneten Zusätzen in Stellenausschreibungen gibt's hier im Wortlaut zum Nachzulesen.

NB: Der überkommene und aus guten Gründen bereits 2001 im Sozialgesetzbuch IX konsequent abgeschaffte Begriff "Der Schwerbehinderte" sollte nach der neuen SGB IX-Sprachregelung auch bei Stellenausschreibungen ersetzt werden durch Begriffe wie "Der schwerbehinderte Mensch" oder "schwerbehinderte Bewerber".

Gruß,
Wolfgang


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