Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä." (Einstellung)

hackenberger, Monday, 26.04.2010, 16:31 (vor 5133 Tagen) @ pit

Hallo,

folgendes Urteil betreffen Einstellung schwerbehinderter im öffentliche Dienst, bzw. Schadenersatz bei unterbliebender Einstellung habe ich gerade erhalten.

Schadenersatz wegen unterbliebener Einstellung bei öffentlichem Arbeitgeber - ArbG Wiesbaden, Urt. v. 29.10.2008 - 3 Ca 1294/08

Das Hessische LArbG hat entschieden, dass ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Stelle eines öffentlichen Arbeitgebers verlangen kann, eingestellt zu werden, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind und seine Einstellung die einzig rechtmäßig Entscheidung wäre.

Gegen seine Entscheidung hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen.
Vorinstanz
ArbG Wiesbaden, Urt. v. 29.10.2008 - 3 Ca 1294/08
Quelle: JURIS


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