Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä." (Einstellung)

hackenberger, Wednesday, 14.04.2010, 17:29 (vor 5145 Tagen) @ pit

Hallo "pit",

es gibt kein Gesetz und keine gesetzliche Verpflichtung zum einen solchen Passus aufzunehmen und auch nicht, dass schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden müssen.

» ja ich bin auch der Ansicht, dass für diesen Zusatz ein ganz Schlauer am Werk war. Es wird gerade mal das verbrieft was gesetzlich sowieso schon vorgeschrieben ist
Der § 81 sagt auch nur, dass schwerbehinderte Menschen nicht wegen der Behinderung benachteiligt werden dürfen. Also eine Ablehnung darf sich nicht auf die Schwerbehinderung beziehen.

Ich würde da eher einen Passus begrüßen wie "auch schwerbehinderte Bewerber sind bei uns gerne willkommen". Oder noch besser der AG zeigt durch aktives Handel, dass er sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen einsetzt, z.B. in dem er aktiv mit entsprechenden Berufsförderungs- / Bildungswerken zusammenarbeitet. Dieses kann man dann auch medial verwerten.


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