Stellenausschreibung; "SB bevorzugte Einstellung o.Ä." (Einstellung)

hackenberger, Wednesday, 14.04.2010, 20:06 (vor 5145 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo,

habe gerade auch diesen Hinweis bekommen, welchen ich gerne weitergebe, auch wenn er nur begrenzt zutrifft.

Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamtinnen und Beamten (Laufbahnverordnung - LbV)

Vorrangige Einstellung schwerbehinderter Bewerber § 13 Abs. 1 Satz 3 LbV

§ 13 Laufbahnverordnung

Schwerbehinderte Menschen

(1) 1 Von schwerbehinderten Menschen darf bei der Einstellung nur das Mindestmaß körperlicher Eignung für die vorgesehene Tätigkeit verlangt werden. 2 Entsprechendes gilt bei der Übertragung von Dienstposten und bei Beförderungen, soweit es die Anforderungen des Dienstpostens zulassen. 3 Schwerbehinderte Menschen haben bei der Einstellung Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Sofern es sich also um Arbeitplätze bei Behörden handelt, sollte man auch immer in geltende sonstige Regelungen nachlesen.

Bei öffentlichen Dienstherren gibt es halt weitergehende Anforderungen, siehe auch § 82 SGB IX

PS: Man könnte nun nur versuchen, bei privaten AG, solche Regelungen zum Inhalt einer Integrationsvereinbarung zu machen.


Kontextlink:
[link=http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/t7g/page/bsthueprod.psml;jsessionid=C1174C813EC77CEF90D7F501746EC03D.jpd4>pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-LbVTH1995V9P14#focuspoint]§ 14[/link] Abs. 1 Satz 2 Thüringer Laufbahnverordnung

Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten
(Thüringer Laufbahnverordnung - ThürLbVO -)

§ 14 Thüringer Laufbahnverordnung
Schwerbehinderte
(1) Von Schwerbehinderten darf bei der Einstellung und Beförderung nur das Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt werden. Schwerbehinderte haben bei der Einstellung Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.


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