Unterrichtungspflicht des AG gegenüber SBV (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 14.04.2010, 19:32 (vor 5135 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
»
» die SchwbV ist für ALLE im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten/
» gleichgestellten AN zuständig. Es muss hier kein Arbeitsvertragsverhältnis
» zum AG bestehen.
»

Dazu muss die Schwerbehinderung aber offensichtlich sein.
Denn woher soll der AG das dann bei einer ANÜ wissen>

und einen ANÜ kann der AG von heute auf morgen nach Hause schicken.

LG
Hotte

P.S.
Ich nutze im übrigen:

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--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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