Unterrichtungspflicht des AG gegenüber SBV (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Hallo Bernhard,
»
» die SchwbV ist für ALLE im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten/
» gleichgestellten AN zuständig. Es muss hier kein Arbeitsvertragsverhältnis
» zum AG bestehen.
»
Dazu muss die Schwerbehinderung aber offensichtlich sein.
Denn woher soll der AG das dann bei einer ANÜ wissen>
und einen ANÜ kann der AG von heute auf morgen nach Hause schicken.
LG
Hotte
P.S.
Ich nutze im übrigen:
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Hat den Vorteil, das ich jederzeit Zugriff habe
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."