Unterrichtungspflicht des AG gegenüber SBV (Leih- bzw. Zeitarbeit)

hackenberger, Wednesday, 14.04.2010, 19:52 (vor 5135 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

» Dazu muss die Schwerbehinderung aber offensichtlich sein.
» Denn woher soll der AG das dann bei einer ANÜ wissen>

Ja, oder aber der AN muss sich gegenüber dem AG offenbaren. So ist es ja auch bei den sonstigen Beschäftigten. Die Glaskugel hilft hier nicht ;-)

Doch der AG könnte Kenntnis haben, da der "eigentliche" AG (Verleiher) es mitteilen muss sofern er Kenntnis davon hat. Denn dieser hat eine Fürsorgepflicht für ALLE seine AN und auch das SGB IX zu beachten.

» und einen ANÜ kann der AG von heute auf morgen nach Hause schicken.
Ja, leider und dieses ohne MB der MA-Vertretungen des Entleiherbetriebes.

» P.S.
» Ich nutze im übrigen:
»
» Jetzt auch als Online-Datenbank "SGB IX professionell!!! www.SGBIX-professionell.de
» Hat den Vorteil, das ich jederzeit Zugriff habe.

Ja, nutze ich neben dem Buch und CD-Version je nach Bedarf auch. Die Onlineversion ist auch die aktuellste Version.


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