Verhaltensbedingte Kündigung wegen wiederholt fehlender AU-Anzeige (Kündigung)

hackenberger, Tuesday, 20.04.2010, 14:11 (vor 5142 Tagen) @ SBV-Vertreterin

Hallo "SBV-Vertreterin",

aus Deinen Beiträgen kann man zum einen nicht erkennen, was das IA/ Integrationsfachdienst in die Prozesse § 84 eingebunden>
Hat man das Thema "SchwbAV" nutzen mit dem IA abgeklärt>
Hat man bei der Änderungskündigung den hier zwingend zu beachtenden § 85 SGB IX, also Zustimmung bei IA hierzu beachtet>

Du schreibst, dass das IA bisher hier noch nicht eingebunden wurde, hier liegt dann ein "ungeschicktes" handeln vor. Man hat hier dann auch von Seiten des AG und auch der SchwbV/ BR nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, hier die Situation zu optimieren.

Auch scheint hier eine Optimierung des Verhältnisses SchwbV/ Schwerbehinderte möglich zu sein. Denn zu mindest die Auswirkungen aus der Behinderung sollten der SchwbV bekannt sein, denn nur so kann sie optimal für den Beschäftigten handeln.

Ich habe ja weiter darauf hingewiesen, dass dem AG sofern es die einzige Beschäftigungsmöglichkeit ist das Outsuorcen durch ein ArbG untersagt werden kann, weil er Pflichten aus § 81 Abs. 4 und auch § 71 SGB IX hat.

Wurde dieses beachtet / geprüft>

Der BR kann auch nicht per BV die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit so einfach mindern. Hier wäre also auch einmal diese BV rechtlich zu bewerten.

Ganz klar, der AN muss sein Pflichten beachten. Auch die wiederholte Nichtvorlage oder nicht rechtzeitige Vorlage der AU kann abgemahnt werden.

Hier sollte man also das bisherige Handel bzw. Nichthandeln des BR und Schwb und besonders des AG prüfen und hier dringend auch das IA und Integrationsfachdienst aber von Seiten des BR und SchwbV einen Anwalt einbinden.


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