Verhaltensbedingte Kündigung wegen wiederholt fehlender AU-Anzeige (Kündigung)

hackenberger, Wednesday, 21.04.2010, 09:18 (vor 5141 Tagen) @ SBV-Vertreterin

Hallo SBV-Vertreterin,

» Vielen Dank noch mal fürs "Kopfwaschen".
So möchte ich es nicht bezeichnen. Es sollte vielmehr Hinweise sein, was man wo prüfen und unternehmen kann ggf. auch zukünftig optimieren.

» Jedenfalls werde ich mit allen Unterlagen die ich habe zum IA gehen. Klar
» stehe ich auch zu meinen Fehlern!
Dass, empfinde ich als optimal und eine gute Reaktion. Damit hat alles ja etwas gebracht.

Hier wäre nun nur noch die eine Frage, zieht der BR ggf. auch weiteres Wissen aus diesem "Vorgang"> Denn auch hier könnte sich aus der Ferne, also für einen Außenstehenden die Sicht ergeben, dass hier Optimierung möglich ist. Denn der BR hat gem. § 80 Abs. 1 BetrVG darauf zu achten, dass alle Gesetze und sonstige Regelungen die das Beschäftigungsverhältnis betreffen beachtet werden. Also auch das SGB IX.


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