Ehefrau als Begleitung mitnehmen (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Tuesday, 22.06.2010, 20:48 (vor 5063 Tagen) @ berndf

Hallo Bernd,

erst einmal eine Frage: Gefallen Dir die Antworten zu Deiner Frage, welche Du ja auch schon in einem anderen Forum (WAF) gestellt hast nicht> ;-) Sind wir nun "nur" 2. Wahl :-(

Die dort gemachten Antworten treffen aber so zu. Als BR kannst Du dich auf § 40 BetrVG berufen. Wäre es ein Seminar als SchwbV, dann wäre es § 96 SGB IX. Im Ergebnis sind aber beide gleich.

Der AG hat die notwendigen Kosten zu tragen. In Deinem Fall wären dieses auch die notwendigen Kosten der Begleitperson. Wobei Du selbstverständlich die Möglichkeiten welche Dir auf Grund der Schwerbehinderung möglich sind nutzen must, also Freifahrt der Begleitperson. Denn der AG muss nur die notwendigen Kosten tragen.

Betreffend des Themas SGB IX und dort dem § 81 kann man den Aussagen von "Pfeilenbogen" nur zustimmen. Er hat Recht mit seinen gemachten Aussagen. Scheint sich auszukennen ;-)

PS:
Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge noch schöner. ;-)

Bitte auch noch Dein Profil ergänzen um die "Anzahl der Schwerbehinderten". Lese hierzu bitte auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim...". Diesen auch immer bitte in der Gänze beachten.

Ach ja, diese Frage hattest Du doch auch am [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8465#p8476]02.03.2009[/link] schon einmal gestellt und beantwortet bekommen. Es gab seit dem keine Rechtsänderungen diesen Sachverhalt betreffend ;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion