Ehefrau als Begleitung mitnehmen (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Thursday, 24.06.2010, 11:18 (vor 5062 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo Zuli,

es gibt nichts zu entschuldigen, auch ich bin nicht fehlerfrei (Gott sei Dank) wie die meisten. Wenn man mal daneben liegt und es erkennt ist es doch ok. Zum lernen ist es nie zu spät. Auch ich lerne täglich dazu. Also bitte weiter kräftig hier mit machen. :-)

PS: Ich habe in diesem Punkt vielleicht auch den Praxisvorsprung, da ich für mich selbst einmal im Mandat, also als Mandatsträger Leistungen gem. § 27 SchwbAV haben wollte und das IA mich dann aufgeklärt hat. Also eigene Praxiserfahrung, was auch immer da beste ist.

Habe aber dann doch mit dem IA eine für mich positive Lösung gefunden ;-)

Gerade was das Thema was ist bei Mandatsträger "Arbeit/ Arbeitszeit" gem. der geltenden Gesetze haben viele Mandatsträger Lücken, dieses erkennt man immer wieder in entsprechenden Beiträgen in Foren.

Hier hilft oftmals das fleißige Lesen von Kommentaren zu Gesetzen bzw. Urteilen. Auch ist es wichtig nicht nur einen §§ zu lesen, sondern alle, da oftmals erst dann es, auch auf Grund der Zusammenhänge der §§, klarer wird.


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