Ehefrau als Begleitung mitnehmen (Seminare / Fortbildung)

berndf, Hochheim am Main, Wednesday, 23.06.2010, 19:57 (vor 5062 Tagen) @ hackenberger

Hi Berndhard

Was hat der § 81 SGB IV damit zu tun >

Ich kenne auch trotz über 12 Jahre SBV + BR kein Urteil, oder ein Gesetztext
wie ich meine Begleitung durchsetzen kann .

Welche Kosten soll ich selber tragen, oder was muss der AG zahlen >

Geht ja indirekt um Schulungen als BR oder SBV .

Daneben noch Schulungen wie Pressenlehrgang bei der BG .

lg
bernd


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