Ehefrau als Begleitung mitnehmen (Seminare / Fortbildung)

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 24.06.2010, 11:05 (vor 5061 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

mein Fehler ist mir bewußt geworden, habe den § 81 SGB IX fälschlicherweise zitiert und bitte um Entschuldigung.

Man lernt halt nie aus.

Viele Grüße
Zuli


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