Behindertengerechte Küchen (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 09.09.2010, 13:21 (vor 4984 Tagen) @ erunal

Hallo Ercan,

nein, zu mindest keine direkten. Aber man kann KfW Fördermittel (Kreditinstitut für Wiederaufbau) beantragen. Weiter können teilweise auch Kosten hierfür steuerlich geltend gemachte werden. Auskünfte hierzu kann man beim zuständigen Finanzamt erfragen.

Denn laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) (VI R 7/09) sind Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau des Hauses / einer Wohnung unter bestimmten steuerlich abzugsfähig.

Absetzbarkeit von Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung

Förderung einer Behinderungsgerechten Wohnung

PS: In einem guten [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=839]Möbelhaus[/link] sollte dieses Wissen eigentlich vorherrschen.
Denn nur so kann man potentielle Kunden optimal beraten. ;-)


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