Behindertengerechte Küchen (Hilfsmittel)
Hallo ercan,
ich sehe da im Gegensatz zu Bernhard schon Möglichkeiten der Bezuschussung im SGB IX.
Zum Einen wäre dies als Rehamaßnahme gem. § 55 Abs. 2 Nr. 1 oder 5 SGB IX denkbar. Hier wäre dann die Ulmer Reha-Servicestelle wohl der richtige Ansprechpartner.
Ansonsten käme auch noch eine Leistung des Integrationsamtes gem. § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1d SGB IX in Frage.
Probieren kostet (fast) nix.
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&Tschüß
Wolfgang