Behindertengerechte Küchen (Hilfsmittel)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.09.2010, 14:33 (vor 4984 Tagen) @ hackenberger

Hallo ercan,

ich sehe da im Gegensatz zu Bernhard schon Möglichkeiten der Bezuschussung im SGB IX.
Zum Einen wäre dies als Rehamaßnahme gem. § 55 Abs. 2 Nr. 1 oder 5 SGB IX denkbar. Hier wäre dann die Ulmer Reha-Servicestelle wohl der richtige Ansprechpartner.

Ansonsten käme auch noch eine Leistung des Integrationsamtes gem. § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1d SGB IX in Frage.

Probieren kostet (fast) nix.

--
&Tschüß

Wolfgang


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