Behindertengerechte Küchen (Hilfsmittel)
Hallo,
das ist m. E. nicht so ganz eindeutig. Handelt es sich um einen berufstätigen Behinderten, könnten DRV und/oder Integrationsamt durchaus zuständig sein, wenn durch einen ansonsten notwendigen Wohnungswechsel sich z. B. der Weg zur Arbeit verlängert.
Selbst wenn das Sozialamt zuständig wäre, würde es sich evtl. gem. § 54 SGB XII immer noch um eine Reha- und nicht um eine Sozialleistung handeln. Deswegen ist der Weg zur Reha-Servicestelle auf jeden Fall zu empfehlen, um irgendwelchem Zuständigkeits-Mikado zu entgehen.
&Tschüß
Wolfgang
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&Tschüß
Wolfgang