Arbeitsgruppen / Einigungsstellen Verfahren (Umgang mit BR / PR)
Hallo Leute,
im Gesetz steht das ich an alle Sitzungen des BR mit teilnehmen darf.
Wie sieht das mit dem Treffen der Arbeitsgruppen aus, die über Betriebsvereinbarung sprächen> Meisten ist es ja nur ein Punkt, der mit in die Betriebsvereinbarung mit aufgenommen werden muss. Oder sollte ich so etwas besser in einer Integrationsvereinbarung regeln>
Wie sieht es mit den Einigungsstellenverfahren aus> Im normal Fall wird die Zahle der Beisitzer in einem Verfahren auf 2 oder 3 Personen pro Seite begrenzt. Wie sieht es in eine solchen Verfahren aus. Habe ich ein recht auf ein Patz>
Jörn