Arbeitsgruppen / Einigungsstellen Verfahren (Umgang mit BR / PR)

Jörn, Thursday, 05.05.2005, 11:12 (vor 6943 Tagen)

Hallo Leute,

im Gesetz steht das ich an alle Sitzungen des BR mit teilnehmen darf.
Wie sieht das mit dem Treffen der Arbeitsgruppen aus, die über Betriebsvereinbarung sprächen> Meisten ist es ja nur ein Punkt, der mit in die Betriebsvereinbarung mit aufgenommen werden muss. Oder sollte ich so etwas besser in einer Integrationsvereinbarung regeln>
Wie sieht es mit den Einigungsstellenverfahren aus> Im normal Fall wird die Zahle der Beisitzer in einem Verfahren auf 2 oder 3 Personen pro Seite begrenzt. Wie sieht es in eine solchen Verfahren aus. Habe ich ein recht auf ein Patz>

Jörn


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