SBV-Beteiligung an Arbeitsgruppen (§ 28a BetrVG) (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Tuesday, 17.05.2005, 12:16 (vor 6931 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang,

ich sehe es genau so. So war und ist auch mein "Bauchgefühl" und meine rechtsauffassung zu diesem Thema.

Vielleicht ergibt es sich ja mal, dass eine SchwbV hier ein Urteilsspruch zu diesem Thema erwirkt.

Was aber noch sehr wichtig ist, wir die SchwbV sollten und müssen durch Fakten und entsprechenden nachvollziehbaren Gründen unsere Mitarbeit/ unseren Wunsch zur Mitarbeit begründen. Eine begründung nur mit Gesetzen und Urteilen führt nicht so recht zum Ziel. Es bringt vor allem nicht die notwendige Überzeugung der anderen Koll. (BR und AG).

Also, immer vorher sich Gedanken machen womit begründe ich die Notwendigkeit der Einbeziehung/Mitarbeit der SchwbV. Also Beispiele überlegen. Man findet eigentlich wenn man sich die notwendigen Gedanken macht immer welche, die auch die notwendige Akzeptanz beim "Gegenüber" erwirken. :-)


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