Arbeitsgruppen / Einigungsstellen Verfahren (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Thursday, 05.05.2005, 18:58 (vor 6943 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

die Aussage von Hans-Peter ist so leider richtig.

Es ist aber zu fragen, ist die ArbG nicht in Wirklichkeit ein Ausschuß der nur eine falsche Bezeichnung hat>

Weiter sollte man dem BR auch sagen, dass eine beratende Mitarbeit in ArbGr auch den weiteren Verlauf über die Abhandlung dieses Punktes im BR-Gremium beschleunigen, da im Rahmen der Mitarbeit alle Themen der SchwbV eingebracht werden können. Dem BR ist in der Regel ja auch daran gelegen alle Themen zügig zu behandeln.

Weiter gehe ich auf Grund der Änderung/Erweiterung des BetrVG Einführung des § 28a Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen aber nun auch davon aus, dass sollte es hier zu einer rechtlichen Entscheidung kommen dass hier das Teilnahmerecht der SchwbV bestätigt wird, zu mindest wenn es sich um eine ArbGr gem. § 28a BetrVG (Möglichkeit der Delegation von Betriebsratsaufgaben auf Arbeitsgruppen (§ 28a)) handelt.


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