Teilnahmerecht (Wahlen)

nati, Friday, 08.10.2010, 07:59 (vor 5858 Tagen)

Guten Morgen liebe Mitstreiter,

mich beschäftigen noch zwei Fragen.
1.Muß ich die Geschäftsleitung zu meiner Wahlversammlung einladen>
Ich meine: nein.
Kann mir jemand das so bestätigen> Oder wie haltet ihr das>

2. Ich weiß von zwei Schwerbehinderten die diese Eigenschaft dem Arbeitgeber
offensichtlich nicht angezeigt haben, denn sie erscheinen nicht auf meiner Wählerliste ( es handelt sich dabei um einen Leitenden und eine Führungskraft).
Diese beiden sind aber doch trotzdem wahlberechtigt.
Ich wollte jedem Schwerbehinderten eine persönliche Einladung zur Wahlversammlung schreiben (neben dem üblichen Aushang).
Aber was mache ich mit den beiden oben genannten>
Schreibe ich sie auch an>
Teile ich ihnen lieber mündlich mit das sie ein Wahlrecht haben>
Oder lasse ich sie aussen vor und warte ab ob sie zur Wahlversammlung kommen>

Ich weiß, das sind jetzt nicht die ganz großen Probleme, aber manchmal kommt es ja auch auf Feinheiten an.

Für Tipps und Anregungen von euch wäre ich sehr Dankbar.

Grüße
Nati


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