Teilnahmerecht (Wahlen)

Eva, München (Bayern), Wednesday, 12.01.2011, 14:16 (vor 5761 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Lieber Herr Semmler,
»
» » 1.Muß ich die Geschäftsleitung zu meiner Wahlversammlung einladen>
» http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-637/_nr-11/i.html


Leider existiert die hinter dem Link liegende Seite nicht mehr.

Wir führen als örtlicher Personalrat in Kürze eine Erstwahl des SBV durch und deshalb arbeite ich seit 3 Wochen alle möglichen Unterlagen zu diesem Thema durch.

Die Antwort auf die Frage habe ich bisher nicht wirklich gefunden, nur dass ich den AG hinterher vom Ergebnis der Wahl informieren muss.

Außerdem hätte mich noch interessiert, ob ein Vorgesetzter einem SB die Teilnahme an der Versammlung/Wahlversammlung ermöglichen muss oder mit der Begründung von Personalengpässen o.ä. verbieten kann.

Herzlichen Dank für die Hilfe!
Eva


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