Teilnahmerecht (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 08.10.2010, 09:58 (vor 5857 Tagen) @ nati

Hallo nati,

» 1.Muß ich die Geschäftsleitung zu meiner Wahlversammlung einladen>
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-637/_nr-11/i.html

» 2. Ich weiß von zwei Schwerbehinderten die diese Eigenschaft dem
» Arbeitgeber
» offensichtlich nicht angezeigt haben, denn sie erscheinen nicht auf meiner
» Wählerliste ( es handelt sich dabei um einen Leitenden und eine
» Führungskraft).
» Diese beiden sind aber doch trotzdem wahlberechtigt.
Richtig, wenn sie nachweisbar oder offensichtlich zum Kreis der wahlberechtigten gehören.

Auszug aus Knittel: Wahlberechtigt sind alle im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen ohne Rücksicht auf Lebensalter oder Dauer der Betriebszugehörigkeit.

» Ich wollte jedem Schwerbehinderten eine persönliche Einladung zur
» Wahlversammlung schreiben (neben dem üblichen Aushang).
» Aber was mache ich mit den beiden oben genannten>
» Schreibe ich sie auch an>
Ja. Und somit liegt es in ihrer Entscheidung ob sie sich (durch ihre Teilnahme in der Wahlversammlung) outen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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