Teilnahmerecht (Wahlen)
Hallo Eva,
willkommen hier im Forum :flower:
» Leider existiert die hinter dem Link liegende Seite nicht mehr.
Hier der Text dazu:
Teilnehmer ohne Wahlrecht
Wer darf neben den Wahlberechtigten bei der Wahlversammlung teilnehmen>
Die amtierende Vertrauensperson kann auch ohne Wahlrecht an der Wahlversammlung teilnehmen, da sie ein berechtigtes Interesse daran hat. Sie ist nur von der Wahl selbst ausgeschlossen.
Daneben können auch Wahlleiter und Wahlhelfer, die nicht notwendigerweise wahlberechtigt sind, teilnehmen. Ferner können an der Wahlversammlung Personen teilnehmen, die hilfsbedürftigen Wahlberechtigten Hilfe leisten. Ausdrücklich regelt § 10 Abs. 4 SchwbVWO das Teilnahmerecht der unterstützenden Personen nur für den Wahlvorgang im förmlichen Verfahren. Allerdings muss den Hilfeleistenden die Teilnahme im vereinfachten Verfahren auch möglich sein, um die Ausübung des Wahlrechts der Wahlberechtigten auch hierbei zu gewährleisten.
Kein Teilnahmerecht haben grundsätzlich der Arbeitgeber, Gewerkschaften und das Integrationsamt ohne Funktion. Gleichwohl kann die Wahlversammlung ihre Teilnahme beschließen. Auch kein grundsätzliches Teilnahmerecht haben der Beauftragte des Arbeitgebers und der Betriebsrat. Kandidaten ohne Stimmrecht haben ein Teilnahmerecht ab dem Zeitpunkt, wo sie zur Wahl vorgeschlagen wurden.
» Wir führen als örtlicher Personalrat in Kürze eine Erstwahl des SBV durch
» und deshalb arbeite ich seit 3 Wochen alle möglichen Unterlagen zu diesem
» Thema durch.
Dann bist du hier genau richtig
Hier findest sich alles relevante dazu.
Eine Lektüre bzw. Wahlhilfe ist aber sehr empfehlenswert.
» Die Antwort auf die Frage habe ich bisher nicht wirklich gefunden, nur
» dass ich den AG hinterher vom Ergebnis der Wahl informieren muss.
Richtig, ist auch aus dem Vordruck "Wahlbenachrichtigung" ersichtlich.
» Außerdem hätte mich noch interessiert, ob ein Vorgesetzter einem SB die
» Teilnahme an der Versammlung/Wahlversammlung ermöglichen muss
Muss er, denn sonst würde er ihn an der Wahl behindern.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter