Eingliederungsmanagement (BEM)

Jörn, Friday, 13.05.2005, 03:36 (vor 6932 Tagen) @ marfae

Hallo Mario,

ich habe gerade die erste Tagung zu diesem Thema gehört. Die Erweiterung des § 84 Abs.2 bezieht sich ja nicht nur auf schwerbehinderte Menschen in einem Betrieb, sonderen auf jeden Beschäftigten (nicht nur Arbeitnehmer).
Deshalb ist die SBV eigentlich raus aus der Sache. Im Gegesatz zur Integrationsvereinbarung ist hir (bei der Eingliederungsmanagement-BV) der BR federführend.
Das Eingliederungsmanagement sollte einer Integrationvereinbarung vorgelagert werden.

Jörn


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