Eingliederungsmanagement (BEM)

hackenberger, Friday, 13.05.2005, 16:44 (vor 6932 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

....sorry aber hier möchte ich Dir etwas wiedersprechen. Die SchwbV muss und sollte hier (§ 84,2) nicht ausen vor (raus) sein. Sie hat hier vielmehr die große Möglichkeit aktiv mit dem BR zusammen zu arbeiten. Sie könnte dieses Nutzen, um dem BR hier bei seinen "Hausaufgaben" zu helfen, also eine BV vorzubereiten/ausarbeiten und auch schon erste Gespräche mit dem AG führen. So mache ich es z. Zeit.

Mit dem BR/GBR habe ichg vereinbart, dass ich die Vorarbeit leiste und sobald die Sache einen gewissen Stand erreicht hat, kommt ein BR/GBR-Mitglied dazu. Das entlastet den BR/GBR, fördert die gute Zusammenarbeit und es sorgt dafür, dass die Belange der Schwerbehinderten die notwendige Beachtung finden.:-)

Solche Chanecen sollten/müssen wir nutzen um die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit mit dem BR/GBR zu fördern und auszubauen.:-)


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