Eingliederungsmanagement (BEM)

Paul ⌂ @, Rietberg, Monday, 23.05.2005, 15:59 (vor 6921 Tagen) @ marfae

Hallo zusammen - Folgendes ist sicherlich bekannt: Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweise Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) sind neu gefasst und im Bundesanzeiger am 27.3.2004 veröffentlicht worden. Eine stufenweise Wiedereingliederung an Arbeitsplätzen, für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen erforderlich sind, kann grundsätzlich nur mit Zustimmung des Betriebsarztes erfolgen.
Insofern rate ich dringend dazu, den jeweils zuständigen Betriebsarzt - auch bei Entwicklung der Integrationsvereinbarung - hinzuzuziehen und das Thema zum TOP der ASA zu machen. Bei uns im Rietberger Raum klappt das ganz gut so.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.med. Paul Nitzsche, BA


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