Eingliederungsmanagement (BEM)

Raphael, Thursday, 19.05.2005, 13:30 (vor 6926 Tagen) @ marfae

Juten Tach,

leider hast du als SBV nicht die Möglichkeit eine BV abzuschliessen, somit ist es ratsam, ein gutes Verhältnis zum BR zu haben.
Die SBV kann den Arbeitgeber zwar zum Abschluss einer Integratiosnvereinbarung zwingen, hätte aber keinerlei Sanktionsmöglichkeiten, wenn Inhalte nicht eingehalten werden. Eine Integrationsvereinbarung als BV sieht da anders aus. Aber auch hier benötigst du den BR.
Und zum betrieblichen Eingliederungsmanagment sei soviel gesagt, daß der BR den Arbeitgeber bei nicht Einführung eines solchen auf seine Pflichtverletzung hinweisen muss. Zudem ist es auch hier ratsam, daß der BR sein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung in Anspruch nimmt.

Ich muss dazu sagen, wir Verhandeln gerade eine BV Integrationsvereinbarung, und der Arbeitgeber nimmt die Verhandlungen nur auf, wenn das betriebliche Eingliederungsmanagment darin geregelt ist. Es geht also auch anders. Zumal ich denke, daß diese beiden Dinge irgendwie von einander abhängig sind.

So, ich hoffe, daß war alles richtig, was ich gesagt habe.

Gruß Raphael


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