GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV (Wahlen)

hackenberger, Saturday, 11.12.2010, 12:15 (vor 5793 Tagen) @ andre-sven

Hallo "andre-sven",

noch einmal einige Anmerkungen, da das Thema mich nicht los läßt.

» Nach dieser Wahl wurde uns gesagt, das ab sofort alle anerkannte Kollegen
» erst mit ihm sprechen müssen. Dann würde er entscheiden, was gemacht wird
» und ob die sich dann an die örtliche Vertretung wenden können.
Das ist nicht statthaft. Hier wäre auch der besondere Datenschutz zu beachten. Eine solche Forderung würde also gegen den Datenschutz verstoßen. Hier wäre daher zu überlegen den Datenschutzbeauftrageten des AG/ der Behörde, des Landes und des Bundes einzuschlalten. Betroffene könnte auch wegen Verstoßes gegen den Datenschutz klagen. Auch stellen solche Forderungen ganz eindeutig ein berechtigtes Indiz gegen das AGG mit allen möglichen Folgen dar.

» Weiterhin wurde uns mitgeteilt, keinen Kollegen mehr zu helfen, die
» nicht mindestens gleichgestellt sind oder einen anerkannten Grad der
» Behinderung hätten. Des weiteren wurde untersagt, das wir zu den Kollegen
» fahren (oft sind diese an anderen Standorten und nicht im Haupthaus). Die
» Kollegen müssten in Zukunft erst selber die Anträge stellen.
Das ist ein glatter Verstoß gegen das SGB IX und erfüllt den Sachverhalt der Mandatsbehinderung, also wäre ein Verstoß über den ein Gericht in einem Klageverfahren zu entscheiden hätte.


» Desweiteren muss ich alle Dinge wie Zeitschriften, Bücher etc. an ihn
» abgeben. Er kontrolliert dann dies und wird nur dann das als Gut per
» Umlauf an die örtlichen Vertretungen rausgeben.
Verstoß gegen § 96 SGB IX.

» Des weiteren sollen wir in Zukunft die Genehmigung der Dienstreisen über
» ihn laufen.
Verstoß gegen § 96 SGB IX.


» Desweiteren würde ja reichen, wenn er zu den Treffen der
» Schwerbehindertenvertretungen fährt und dann anschließend uns informiert.
§ 97 Abs. (8) SGB IX
§ 95 Abs. 6 gilt für die Durchführung von Versammlungen der Vertrauens- und der Bezirksvertrauenspersonen durch die Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung entsprechend.

» Sogar heute, wo ich ihm einen Termin von einer Personalversammlung nannte
» (wo der Chef auch da wäre), wurde ich von ihm gefragt, warum ich dies ihn
» nicht früher gesagt habe. Jetzt müsste er erstmal den Chef fragen, was da
» los wäre. Aber auf alle Fälle sagte er mir, das dies Ärger gibt, da ich in
» nicht Informiert hätte.
Die SchwbV ist eigenständig und bedarf keine Erlaubsnisse der GSchwbV. Auch muss sie dieser keinen Bericht erstatten.

» In Zukunft wird es bei uns so sein, das der örtliche Personalrat, die
» örtliche Personalstelle etc. erst ihm alles vorlegt. Erst dann entscheidet
» er.
Der Personalrat begeht hier dann ggf. Pflichtverletzungen. Denn er muss die SchwbV gem. § 95 Abs. 4 einbinden, auch hat er zwingend den § 99 SGB IX zu beachten. Der AG (örtliche Personalstelle etc. ) hat den § 95 Abs. 2 und § 99 SGB IX zu beachten. Sie riskieren ggf. ein Ordnungsgeld gem. § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX.


» Mir ist auch bereits aufgefallen, das er sogar seine Vertretung nicht
» informiert.
Ja, das Thema "Stelli" ein altes Thema. Es gilt hier nun einmal dass, die Stelli ein ruhendes Mandat haben. Im ruhenden Mandat ist auch das Thema "Datenschutz und Verschwiegenheit" zu beachten.


» Ich weiß nicht, wie ich mich in Zukunft verhalten soll. Auf alle Fälle
» weiss ich, das ich mir dies nicht gefallen lasse und dagegen etwas
» unternehme.
Das ist gut so und Du solltest dich nach einem guten Fachanwalt für Arbeits- und Sozilarecht umsehen. Mit diesem Kontakt aufnehmen und alles weitere absprechen.


» Mir ist klar, das dies sogar zu einer Kündigung führen kann.
Nein, wegen der Wahnahme des Mandates und seiner Rechte und Pflichten hieraus, kann keine Kündigung erfolgen. Diese wäre rechtwidrig und hätte vor Gericht keinen Bestand.

Es wäre aber bei einer solchen Lage zu emnpfehlen sich einen beruflichen Rechtschutz zuzulegen. Entweder durch Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder private Arbeitsrechtsschutzversicherung. Denn dann hat man keine Probleme mit ggf. anstehenden Kosten.


» Für mich ist er nicht mein Chef und ich selber entscheide, wie, wann und
» wo ich den Kollegen helfe. Auf alle Fälle erhält er von mir keinerlei Info
» und auch keine Unterlagen.
Das ist auch richtig und gut so. Denn die Weitergabe von Unterlagen/ Daten wäre sehr wahrscheinlich ein Verstoß gegen den Datenschutz. Hier sollte man sich auch unbedingt einmal mit dem nun neu kommenden Beschäftigtendatenschutzgesetz befassen.


» Aber ich werde nur dagegen angehen und meine örtliche Vertretung nicht
» zurückgeben. Wenn ich dies machen würde, dann hätte er gewonnen.
Gut und richtig so!


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