GesamtSchwV ist jetzt Chef über Örtliche SchwV (Wahlen)

hackenberger, Sunday, 12.12.2010, 10:12 (vor 5792 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

» habe noch was vergessen. Die Personalstelle wird jetzt die
» Bewerbungsmappen nur der GSchwV geben/senden. An den
» Vorstellungsgesprächen soll jetzt nur immer die GSchwV laut Personalstelle
» teilnehmen.
Das Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen sofern es uner den Bewerbern Schwerbehinderten gibt, liegt ganz klar bei der SchwbV, also örtl. Daher würde ich an diesen teilnehmen. Sollte der AG dieses verweigern, würde ich zum einen gegen den SB und nach vorheriger Aufforderung an den BA-Schwb seinen Pflichten nachzukommen auch gegen diesen ein OWI-Verfahren gem. § 156 Abs. 1 Satz 9 einleiten und einen Anwalt beauftragen gegen den AG ein Bußgeldverfahren zu beantragen, Ziel dem AG ein Ordnungsgeld für jeden zukünftigen Verstoß gegen das SGB IX androhen zu lassen.

Weiter würde ich hier das Thema "Verstoß geggen den Datenschutz" verfolgen. Denn diese Daten gehen die GSchwbV einfach nichts an, da er lt. Gesetz eben KEIN Beteiligter.

» Des weiteren wird die Personalstelle den ganzen Schriftverkehr über ihn
» laufen lassen. Ob ich jetzt selber überhaupt eine Info bekomme ist
» fraglich und ich werde auf alle Fälle alles genau aufschreiben, ob er
» überhaupt unsere Intressen bei der Dienststelle vertritt. Sollte dies
» wirklich so sein (zwei Fälle sind mir bereits bekannt), dann kann er sich
» warm anziehen.
Siehe oben.

Ich würde dem AG auch einmal zu verstehen geben, dass Maßnahmen welche vor Gericht verhandelt werden, ja Medienöffentlich werden könnten, da diese Verhandlungen ja öffentlich sind. Ob es dann sehr optimal ist, dass dort solches öffentlich verhandelt werden muss, müsste er dann entscheiden. Denn es macht sich nicht unbedingt gut in den Medien, wenn dort Themen behandelt werden wie "öffentl. AG verstößt/missachtet AN-Schutzgesetze, besonders wie hier das SGB IX". Weiter sind Verstöße gegen das SGB IX stets auch Indizien für einen Verstoß gegen das AGG mit den dann möglichen Folgen.

PS: Dass wenn man sich zur Wahl stellt und selbst stimmberechtigt ist, sich selbst auch die Stimme gibt ist normal. Die Wahl war aber doch auch geheim, daher kann ich nicht ganz nachvollziehen wie Du feststellen kannst wer wem seine Stimmen gegeben hat. Denn das abfragen, wen hast Du gewählt wäre auch mit der geheimen Wahl nicht vereinbar.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion