SBV auf weit entfernt liegende Baustelle versetzt! (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo zusammen,
ich bin seit wenigen Tagen Vertrauensmann der Schwerbehinderten in unserem Betrieb. Weiter bin ich einfaches Mitglied in einem 25köpfigen Betriebsrat. Der Grad meiner Schwerbehinderung beträgt 60%.
Ich war von 2006 bis 2010 als BR von der Arbeit freigestellt. Von 05.2010 bis Mitte 11.2010 war ich Arbeitsunfähig erkrankt.
Ich habe eine Wiedereingliederung (Hamburger Modell) von 4 Wochen/4 Std pro Tag und 4 Wochen/6 Std pro Tag gemacht. Nun könnte ich wieder normal, 8 Std./Tag, 40 Std./Woche, arbeiten und würde wieder in der Lohnfortzahlung sein. Doch jetzt hat mein Arbeitgeber mir mitgeteilt, dass er keine Arbeit für mich hat, ich soll zu 100% in Kurzarbeit gehen. Außer mir ist kein weiterer Mitarbeiter in Kurzarbeit. Angeblich bin ich mit keinen der anderen MA im Büro vergleichbar.
Desweiteren würde ich nicht mehr im Büro eingesetzt sondern nur auf unseren Baustellen. Diese Baustellen sind oft weit (Ausland) von meinem Einstellungsort entfernt.
Für Mitarbeiter die nur auf den Baustellen eingesetzt werden, wird kein Arbeitsplatz im Betrieb vorgehalten.
So bin ich nun BR und SBV und habe kein Büro im Unternehmen. Ich sehe mich nicht in der Lage als SBV arbeiten zu können.
Die meisten MA unseres Unternehmen sind Angestellte und im Stammunternehmen beschäftigt. Somit ist auch die Mehrzahl der schwerbehinderten MA im Stammunternehmen beschäftigt.
Nun zu meinen Fragen.
1) Habe ich, auch wenn ich auf weit entfernt liegende Baustellen tätig bin, Anspruch an allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen> Bzw. meine Arbeit als SBV nachzukommen>
2) Kann der AG darauf bestehen, dass mein Stellvertreter für mich die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung übernimmt> Stichwörter : Fahrtkosten / geringe zeitliche Einsatzmöglichkeiten auf den Baustellen.
3) Wann endet meine Wiedereingliederung> Ich bin der Meinung, erst nach weiteren 3 Wochen 8 Std. / Tag arbeiten.
Viele Grüße
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Viele Grüße
DickesHemd
Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)