SBV auf weit entfernt liegende Baustelle versetzt! (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 13.12.2010, 08:23 (vor 5791 Tagen) @ DickesHemd

Hallo,

Als ehemaliges freigest. BRM sollte man aber eigentlich wissen, daß das hier
» Im Gremium, wir treffen uns 1x im Monat, werden über die Verteilung der
» Kurzarbeit nicht mehr beraten. Das regeln die zuständigen freigestellten
» BR freihändig. ;-)

absolut gesetzwidrig ist. Ein einzelnes BRM kann nie Mitbestimmungsstatbestände regeln, sondern nur das Gremium oder ein beschließender Ausschuß. Ich weiß zwar, daß das oft sehr locker gesehen wird, das macht den Gesetzesverstoß aber nicht geringer.

Darauf muß man als SBV auch immer achten, wenn man mit dem BR rechtssicher zusammenarbeiten will.

--
&Tschüß

Wolfgang


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