SBV auf weit entfernt liegende Baustelle versetzt! (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo "DickesHemd"
» du hast Recht, dass ich mit dem BetrVG eher vertraut bin als mit dem SGB IX
» Was aber nicht bedeutet, dass ich auch als ehemaliger freigestellter BR
» alle Gesetze ausführlich kenne.
Ja, der BR muss nicht zwingend das SGB UX bis in alle Tiefen kennen. Doch er muss schon die Kenntnis haben, die das BetrVG hier dr § 80 Abs. 1 vom BR erwartet.
Denn er muss ja ...darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; § 80 Abs. 1 Satz 1
» Zum Thema Kurzarbeit.
Hat der Koll. Wolfgang ja betreffend wie MUSS die MB wahrgenommen werden alles gesagt. Es gibt ja auch entsprechende BAG Rechtsprechung. Ich gehe einmal davon aus, dass einem langjährigen BR diese bekannt ist. Man findet sie auch im BetrVG Kommentar.
Weiter findest Du ja auch unter den Beiträgen zum Thema "Kurzarbeit" hier ja vieles u.a. auch Mandatsarbeit bricht Kurzarbeit.
Letztlich kann ich es auch nicht nachvollziehen, dass in einem Unternehmen dieser Größe die Arbeitsverwaltung der Kurzarbeit zustimmt wenn NUR 1 AN davon betroffen sein soll.
» Weiter wird behauptet, dass die Tätigkeit so wie ich sie vor meiner
» Freistellung ausgeübt habe, nicht mehr im vollen Umfang im Stammbetrieb
» gemacht wird. Ein Teil davon würde nur noch auf den Baustellen
» hergestellt. Ein Argument um mich nur noch auf den Baustellen
» einsetzen zu können. Für mich ist das nur ein Versuch, mich von der
» SBV-Tätigkeit abzuhalten bzw. die Arbeit zu erschweren.
Hier würde ich einfach die Mandatsarbeit VOLLUMFÄNGLICH, also auch in ALLEN BR-Gremien, nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen des SGB IX wahrnehmen. Dieses führt dann ja dazu, dass Du doch merkliche Zeit im Stammbetrieb bist.
» Das mir Räumlichkeiten und deren Ausstattung für meine Tätigkeit als SBV
» zustehen ist bekannt. Hier lässt sich der Arbeitgeber aber viel Zeit. Ich
» bin noch unsicher, ob ich den Arbeitgeber schriftlich mit Fristsetzung
» auffordern soll mir die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
» Die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist unter solchen Bedingungen zum
» Scheitern verurteilt.
Ich würde hier AG und BA-Schwb (§ 98 SGB IX) schriftlich auffordern und betreffend der Sachmittel darauf hinweisen, dass er die Kosten zu tragen hat und die Nichtbereitstellung als Mandatsbehinderung werten. Dieses dem AG auch so darstellen und auf mögliche Folgen welche man gerne vermeiden möchte verweisen.
» Für diesen Hinweis bin ich dir sehr dankbar. Der §103 Abs.3 BetrVG besagt,
» dass die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem
» Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, die Zustimmung des
» Betriebsrats bedürft.
» Von daher darf ich bzw. das Gremium einer Versetzung zu einer weit
» entfernt liegende Baustelle nicht zustimmen.
Ja, hier vertrete ich auch die Rechtsmeinung, dass hier eine negative Stellungnahme mehr gewichtet werden müsste. Weil sonst die SchwbV dem Wohlwollen des BR ausgesetzt wäre. Ich hoffe hier immer auf eine Klage, wenn ein BR hier einmal gegen den Willen der SchwbV einer Versetzung gem. § 103 BetrVG zustimmen würde. Es ist ja wohl auch bekannt, dass hier alles außer Zustimmung durch den BR (auch Fristverstreichung) den AG verpflichtet sich vom ArbG die Zustimmung ersetzen zu lassen.
» Den Begriff "Mandatswahrnehmungspflicht" habe ich nicht gefunden, auch
» hier auf deinen Seiten nicht.
Ja, leider nicht die Suche verwendet und leider auch die §§ 95 und 119 SGB IX nicht aufmerksam gelesen.
[link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=11468]untätige SBV[/link]
[link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=11471]untätige SBV - Urteil[/link]
» Den Begriff "Einpersonenvertretung" kannte ich bisher nicht.
Schön aufklären zu können. Obwohl sich dieses ja auch klar aus dem SGB IX ergibt.
» Vielen Dank für deine super schnelle Antwort.
» Auch für deine "klaren Aussagen"
Bitte immer wieder gerne. Schön auch, dass Du klare Aussagen liebst.
» Was mich aber nicht davon abhält, mal etwas zu Fragen was ich eigentlich
» wissen sollte. 
Immer wieder gerne. Aber bitte vorher immer A-Z und Suchfunktion nutzen :ok: