Krankengeld der Unfallkasse (Allgemeines)
Hallo,
ich hätte da eine Frage.
Ein MA erkrankte ab Februar 2010 an einer Meningitis.
Ist danach zu Hause gestürzt und ist immer noch krank gemeldet.
Er bezieht bis Juli 2011 noch Krankengeld.
Seit ca zwei Jahren leidet er wegen durch Chemikalien und anderer Mittel unter offenen Händen und ist beim Hautarzt in Behandlung.
Der sagte ihm er solle einen Antrag auf Berufserkrankung stellen.
Die Unfallkasse zahlt ihm jetzt die Behandlung.
Wie ist das mit der Weiterzahlung des Krankengeldes>
Bei der Krankenkasse besteht ja ein Anspruch von 78 Wochen innerhalb drei Jahren.
Wenn er jetzt aber die Unfallkasse die Zahlung Krankengeldes übernimmt.
Wie lange hat er dann Anspruch.
Wird die Vorkrankung dann auch mit angerechnet, wie es der Fall ist, wenn er von der Krankenkasse weiter Krankengeld bezieht aber zwischendurch nicht gearbeitet hat, oder gibt es da eine andere Regelung.
Fall mir keiner diese Frage beantworten kann.
Wo könnte ich mich dann detailliert informieren>:flower:
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Viele Grüße
Acryler