Krankengeld der Unfallkasse (Allgemeines)
» die SchwbV ist nur für Schwerbehinderte Koll. zuständig. Sonst der BR/PR.
» Diesen Hinweis nur, damit nicht der AG einmal "Zuständigkeitsfremde
» Aufgaben" erledigt werden. Man muss AG ja keine "Steilvorlagen" liefern,
» auch wenn es gut gemeint ist.
Hallo,
Natürlich habe ich den Kollegen gebeten sich mit der UK in Verbindung zu setzen.
Ich kenne durchaus meine Zuständigkeit als Vertrauensperson und liefere dem AG bestimmt keine "Steilvorlagen".
Mich hat diese Situation trotzdem interessiert.
Weil meiner Meinung nach ein weitgefächertes Interesse immer wichtig ist.
Und auch in Zukunft werde ich die MA zu den zuständigen Stellen verweisen.
Trotzdem vielen Dank für die Info.
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Viele Grüße
Acryler