Krankengeld der Unfallkasse (Allgemeines)
»
» Meines Wissens gibt es beim Verletzengeld weder Vorerkrankungsanrechung
Das stimmt grundsätzlich: § 48 SGB VII
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__48.html[/link]
» noch zeitliche Befristung (wenn man von Rentengewährungen mal absieht).
Das stimmt nicht so uneingeschränkt: § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SGB VII
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__46.html[/link]
» Derartiges gibt es nur beim Krankengeld.
Grundsätzlich nein. Das Verletztengeld hat zwar eigene Regeln, kennt aber auch den Verlust des Anspruches durch Zeitablauf.
»
» Viele Grüße!
&Tschüß
Wolfgang
--
&Tschüß
Wolfgang